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Garantie & Gewährleistung

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Wir bieten auf alle unsere Produkte die gesetzliche Gewährleistung, die in der Regel über den Verkäufer der Produkte sichergestellt wird. Darüber hinaus bieten wir für einige Produkte eine Herstellergarantie an. Nachfolgend findest du eine Übersicht über die Art und Dauer der Garantie- und Gewährleistungszusagen für die verschiedenen Produktgruppen. Nimm bitte Kontakt mit uns auf, wenn du die gesetzliche Gewährleistung oder die Herstellergarantie in Anspruch nehmen möchtest.

Herstellergarantie, Gesetzliche Gewährleistung und Ausnahmen

1. Die go-e GmbH gewährt

  • eine 36-monatige Herstellergarantie für die go-e Charger Gemini und Gemini 2.0 Serie

  • eine 36-monatige Herstellergarantie für die go-e Charger PRO Serie

  • eine 24-monatige Herstellergarantie für go-e Controller

  • eine 24-monatige gesetzliche Gewährleistung für die go-e Charger HOME Serie

  • eine 24-monatige gesetzliche Gewährleistung nach dem österreichischen Gewährleistungsgesetz für das go-e Zubehör

gegen Material- und Funktionsfehler nach Maßgabe der folgenden Bedingungen. Die Herstellergarantie und die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt ab Erhalt der Ware nach dem erstmaligen Kauf des Produktes bei go-e oder einem Wiederverkäufer. Die Herstellergarantie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese nicht ein.

2. Die Herstellergarantie und die gesetzliche Gewährleistung gelten nur bei Vorlage eines Kaufnachweises, aus dem das Kaufdatum hervorgeht.

3. Im Falle eines Garantie- oder Gewährleistungsanspruchs hat der Kunde die go-e GmbH unverzüglich in Textform zu informieren und den Mangel zu rügen. go-e ist bei Vorliegen einer berechtigten Mängelrüge verpflichtet, die Verbesserung oder den Austausch ehestmöglich durchzuführen bzw. zu veranlassen. Für den (berechtigten) Fall der Retournierung des mangelhaften Produktes an die go-e GmbH, trägt diese die dafür anfallenden Kosten. Stellt sich heraus, dass das Gerät ausgetauscht werden muss, so verzichtet der Kunde ab dem Datum des Rückversands auf das Eigentum am bisherigen Gerät und das neue Gerät geht gleichzeitig ins Eigentum des Käufers über. Dieser Eigentumsübergang findet auch Anwendung, wenn ein Gerät im Kulanzfall außerhalb der Garantie- und Gewährleistungszeit zu reduzierten Konditionen ausgetauscht wird. Sofern ein innerhalb der Garantie- und Gewährleistungszeit berechtigt gerügter Mangel eine fest installierte Ladestation betrifft, sendet die go-e GmbH dem Kunden eine Austauschbox zu und übernimmt in Summe bis zu 70 Euro der Elektrikerkosten, die bei der Deinstallation der mangelhaften Ladestation und Installation des Austauschgerätes anfallen. In jedem Fall ist ein Nachweis in Form einer Rechnung vorzulegen. Die Demontage eines vermeintlich defekten, fest installierten go-e Produktes darf aus Sicherheitsgründen ausschließlich von einer dazu befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Vor Demontage des Produktes ist in jedem Fall Kontakt mit dem technischen Kundensupport von go- e aufzunehmen und dessen Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Abwicklung des Servicefalls abzuwarten. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Hersteller go-e erfolgen. Für Reparaturen, die nicht von go-e durchgeführt wurden, besteht im Rahmen der Herstellergarantie und gesetzlichen Gewährleistung kein Anspruch auf Kostenersatz.

4. Bei falscher Lagerung, Verwendung oder Installation/Montage durch den Käufer/Installateur und daraus entstandenen Schäden am Produkt oder bei sonstigen technischen Mängeln verursacht durch den Käufer/Installateur erlischt die Garantie sowie gesetzliche Gewährleistung. In diesem Fall trägt der Käufer die Versandspesen. Dies gilt insbesondere, wenn das Produkt mit einem nicht von der go-e GmbH hergestellten original Spezialadapter betrieben oder für eine andere als die vom Hersteller ausgewiesene Verwendung genutzt wird.

5. Die Garantie und Gewährleistung erlischt ebenfalls bei jeglicher Änderung oder Öffnung eines go-e Produktes oder wenn im Falle einer fest installierten Ladestation kein Nachweis über die Installation durch qualifiziertes Fachpersonal vorliegt (z. B. Inbetriebnahmebescheinigung).

6. Die go-e GmbH unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um den Betrieb von sämtlichen kostenlosen digitalen Zusatzdienstleistungen entsprechend der Darstellungen in den Bedienungsanleitungen der Produkte zu erbringen, einschließlich aber nicht beschränkt auf App- und Cloudfunktionen. go-e garantiert jedoch nicht, dass diese immer fehlerfrei, vollständig verfügbar und ohne Unterbrechung funktionieren. Die go-e GmbH erteilt für diese digitalen Zusatzfunktionen keinerlei Garantie, Gewährleistung oder Zusicherungen, ist aber bemüht, nach einer Fehler-/ Störungsmeldung durch den Kunden, in einer angemessenen Zeit kostenlos eine Umgehungslösung oder ein Update zur Behebung von Fehlern oder zur Beseitigung von Störungen anzubieten. Die Meldung des Kunden kann telefonisch während der go-e Geschäftszeiten, per e-Mail an office@go-e.com oder per Kontaktformular auf der go-e Webseite erfolgen. go-e ist berechtigt Einschränkungen zur Fehler-/Störungsbeseitigung und/oder Workarounds anzuwenden, sowie die Behebung von Fehlern/Störungen bis zur Herausgabe eines Updates zu verschieben. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist die go-e GmbH berechtigt, die digitalen Zusatzdienste wegen geplanter oder ungeplanter Wartungsarbeiten auszusetzen, weshalb go-e nicht garantiert, dass die digitalen Dienste zu jedem beliebigen Zeitpunkt uneingeschränkt verfügbar sind.

7. Ansprüche aus der Garantie oder Gewährleistung unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

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