Dienstwagen zuhause laden: So funktioniert die Abrechnung in Deutschland!
Wenn Mitarbeiter einen E-Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen und ihr Auto sowohl am Arbeitsplatz als auch zu Hause aufladen können, ist das eine Win-Win-Situation. Es verringert die CO2-Emissionen des Unternehmens, fördert die Mitarbeiterbindung und verbessert sogar das Image des Unternehmens bei den Kunden.
Ein weiterer wichtiger Grund für einen solchen Schritt ist, dass nicht alle Mitarbeiter regelmäßig ins Büro kommen, aber dennoch ein Auto für Geschäftsreisen benötigen. Darüber hinaus ist es für das Unternehmen nicht immer einfach, die Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz zu realisieren. Daher ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Wallboxen für zu Hause anbieten und die Ladekosten übernehmen.
Beachte jedoch, dass viele Unternehmen zwar einen Beitrag leisten, indem sie die Kosten für die Wallbox ganz oder teilweise übernehmen, aber nicht dazu verpflichtet sind.
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Firmenwagen zuhause laden: Was sind die Vorteile?
Wenn Arbeitnehmer ihre Elektroautos an öffentlichen Stationen aufladen müssen, erhalten sie in der Regel eine Ladekarte vom Arbeitgeber. Das Aufladen zu Hause bietet ihnen jedoch viel mehr Komfort und ist für das Unternehmen oft billiger.
Ein kürzlich veröffentlichter Bericht hat gezeigt, dass in Deutschland ein Besitzer eines batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs, der keinen Zugang zu einer privaten Ladestation zu Hause oder am Arbeitsplatz hat, bis zu 65 % mehr für das Aufladen seines Fahrzeugs bezahlen muss als jemand, der eine private Ladestation im Haus hat.
Arbeitgeber werden also die Auswirkungen der Entscheidung, ihren Mitarbeitern Wallboxen zur Verfügung zu stellen, recht bald zu spüren bekommen.
Lasst uns einen Blick auf die wichtigsten Vorteile werfen:
Vorteile für Unternehmen
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Das Aufladen zu Hause, insbesondere mit einer smarten Wallbox, ist oft günstiger als die Nutzung öffentlicher Ladestationen und senkt die Gesamtkosten.
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Zufriedene Mitarbeiter. Die Möglichkeit, das Auto zu Hause aufzuladen, kann die Zufriedenheit und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen verbessern, insbesondere bei denjenigen, die Wert auf Nachhaltigkeit legen.
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Du hast keine Möglichkeit, eine Ladestation auf deinem Firmengelände zu installieren? Das ist kein Problem. Wenn du keine Möglichkeit hast, Ladestationen an deinem Firmenstandort zu installieren, ist das Laden zu Hause für deine Mitarbeiter die Lösung.
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Verlängerte Lebensdauer der Batterie. Konstante Laderoutinen zu Hause mit Wechselstrom anstelle von häufigen öffentlichen HPC-Ladestationen können die Batterie des Firmenwagens schonen und ihre Lebensdauer verlängern.
Vorteile für Mitarbeiter
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Weniger Ärger mit öffentlichen Ladestationen, bessere Work-Life-Balance. Das Aufladen zu Hause spart eine Menge Zeit, da du jeden Tag mit einem voll aufgeladenen Auto beginnen kannst.
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Universelle Möglichkeit. Das Laden zu Hause eignet sich auch für Mitarbeiter, die nicht jeden Tag von Montag bis Freitag ins Büro kommen, aber aus beruflichen Gründen viel unterwegs sind.
Wer trägt die Anschaffungskosten der Wallbox für deinen Firmenwagen?
Das hängt im Grunde vom Land ab, in dem du lebst.
Für Deutschland gilt: Stellt dir dein Arbeitgeber eine Wallbox unentgeltlich zur Verfügung oder beteiligt er sich zumindest teilweise an den Kosten, wird diese pauschal mit 25 % besteuert (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG). In diesem Fall wirst du zum offiziellen Eigentümer der Ladestation. Die volle Steuerermäßigung erhältst du nur, wenn die Ladestation im Eigentum deines Arbeitgebers bleibt.
Willst du mehr zu den Regelungen in Österreich erfahren? Dann lese das österreichische Pendant zum Thema.
Hinweis: Das unentgeltliche oder verbilligte Aufladen von Elektro- oder Hybridauto-Batterien auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, soweit die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird.
Firmenwagen zuhause laden: Wie erfolgt die Abrechnung?
Der Strom für das Laden deines Dienstwagens erfolgt entweder über eine monatliche Pauschale oder nach den tatsächlich geladenen Kilowattstunden.
Hinweis: Seit 2020 können Selbstständige, die ihr Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug zu Hause über eine private Wallbox aufladen, bei der Steuererklärung die gleichen Pauschalen wie Arbeitnehmer geltend machen.
Monatliche Pauschale
Die monatliche Pauschale ist der einfachste Weg, wenn der Arbeitgeber keine Zeit in die Auswahl einer Wallbox investieren möchte.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Eine Dokumentation des Strombezugs ist nicht erforderlich. Wie viel dein Arbeitgeber dir monatlich für das Laden zu Hause zahlen kann, hängt davon ab, ob das Laden am Arbeitsplatz kostenlos oder vergünstigt ist.
Hier ist eine kurze Übersicht.
Wenn du auch auf dem Firmengelände laden kannst (kostenlos oder vergünstigt), beträgt die monatliche Pauschale:
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Elektroauto: 30 € pro Monat
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Plug-in-Hybrid-Auto: 15 € pro Monat
Hinweis: Eine Ladekarte, die zum Aufladen des Firmenwagens von einem Dritten zur Verfügung gestellt wird, ist dem Aufladen direkt beim Arbeitgeber gleichgestellt.
Wenn du weder eine Lademöglichkeit im Unternehmen hast noch eine Ladekarte von deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommst:
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Elektroauto: 70 € pro Monat
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Plug-in-Hybrid-Auto: 35 € pro Monat
Wenn deine Ladekosten höher sind als die Pauschale, die dein Arbeitgeber anbietet, kann er dir gegen Vorlage von Belegen die tatsächlichen Kosten erstatten, ohne dass diese versteuert werden müssen.
Genaue Erfassung des Stromverbrauchs
Statt einer Pauschale kannst du mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Abrechnung auf der Grundlage der genauen Kilowattstunden erfolgt, die du zu Hause verbraucht hast. Du benötigst dafür einen speziellen MID-Stromzähler, wenn du nur den Firmenwagen an der Wallbox auflädst.
Wenn du neben dem Dienstwagen auch andere Fahrzeuge aufladen möchtest, muss die Wallbox auch eine mess- und eichrechtskonforme Abrechnung nach dem MessEG ermöglichen.
Um diese Kosten erstattet zu bekommen, musst du deinem Arbeitgeber deine Ladedaten und Stromtarife (Grund- und Arbeitspreise) zur Verfügung stellen. Überlege dir bei der Auswahl der Wallbox, wie du die Daten an deinen Arbeitgeber übermitteln möchtest:
Manuelle Übermittlung der Daten
Du kannst deinen aktuellen Strombericht mit den tatsächlich abgerechneten Kilowattstunden per E-Mail an deinen Arbeitgeber senden. Die Aufzeichnungen sollten für einen repräsentativen, zusammenhängenden Zeitraum übermittelt werden, in der Regel etwa drei Monate. Dies ist natürlich nur möglich, wenn die manuelle Übermittlung für den Arbeitgeber ausreichend ist.
Automatische Übermittlung der Daten
Eine private Wallbox kann direkt an das Abrechnungssystem deines Arbeitgebers verbunden werden, wenn die Wallbox internet- oder mobilfähig ist und den OCPP-Standard nutzt. Alle Prozesse rund um die Verwaltung der Ladestation und die Automatisierung der Abrechnungsprozesse werden häufig über spezielle Backend-Systeme realisiert, wie sie beispielsweise von Monta oder Road angeboten werden.
Wichtig: In beiden Fällen muss entweder die Ladestation mit einem MID-Zähler ausgestattet sein oder der MID-Zähler muss vor der Ladestation installiert sein. Bei der MID darf jedoch nur der Dienstwagen an der Wallbox laden. Für das Laden der privaten Elektroautos im Haushalt wäre eine zusätzliche Wallbox erforderlich. Ansonsten muss deine Wallbox laut MessEG ein mess- und eichfähiges Laden ermöglichen.
Wer trägt die Installationskosten der Wallbox?
Ein Unternehmen kann die Kosten für die Installation einer Wallbox zu Hause für seine Mitarbeiter übernehmen. In diesem Fall verbleibt die Wallbox bei der Übergabe im Eigentum des Arbeitgebers. Das Unternehmen kann die Kosten für die Installation einer Heimladestation steuerfrei übernehmen.
Die Steuervergünstigung deckt alles ab: die gesamte Installation der Ladestation, einschließlich des Zubehörs und der damit verbundenen Dienstleistungen. Dazu gehören der Bau, die Installation und die Einrichtung der Ladestation ebenso wie deren Wartung und Betrieb. Da die Norm keine mobilen Ladestationen mit MID-Zählern zulässt, muss für eine exakte kWh-Abrechnung in Deutschland eine stationäre Wallbox mit einem entsprechenden Zähler installiert werden.
Lediglich im Falle einer monatlichen Pauschalabrechnung könnte eine mobile Wallbox eingesetzt werden.
Allerdings ist es üblich, dass die Mitarbeiter die Ladestation komplett selbst bezahlen. Dies wird sogar von einigen Arbeitgebern gefordert, da sie sich so nicht um die Haftung und Gewährleistung sowie die Wartung der Ladestation kümmern müssen.
Alternativ kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Zuschuss für den Kauf und die Installation einer Wallbox für den Heimgebrauch anbieten. Dieser Zuschuss kann pauschal mit 25 % besteuert werden und hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge.
Deutsche Norm: Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Fangen wir mit den Grundlagen an.
Die MID-Norm ist eine europaweite Regelung zur Abrechnung von Energiekosten. Diese EU-Richtlinie schreibt vor, dass die Hersteller von Stromzählern ihre Geräte nach standardisierten Verfahren prüfen müssen. Die MID ist die gängige Norm. Für viele Arbeitgeber reicht ein solcher Zähler aus, um den Stromverbrauch ihrer Mitarbeiter für das Aufladen von Dienstwagen zu erfassen.
Für die Abrechnung gegenüber Dritten ist in Deutschland jedoch zusätzlich das Mess- und Eichgesetz (MessEG) erforderlich. Diese Anforderung wurde als Kernstück des Eichgesetzes eingeführt. Grundsätzlich müssen also Geräte, die diesem Gesetz entsprechen, über die EU-Anforderungen hinaus auch Informationen über einzelne Ladevorgänge speichern. Die Gültigkeit der nach dieser Richtlinie ausgestellten Zertifikate richtet sich nach den nationalen Vorschriften, die in Deutschland auf acht Jahre festgelegt ist.
Die MessEG-Verordnung stellt spezifische Regeln für Messgeräte auf. Dabei geht es nicht nur um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Messungen, sondern auch um Richtlinien zur Überwachung, Wartung und Instandsetzung der Messgeräte, wie sie das deutsche Eichgesetz vorschreibt. So kann es beispielsweise vorkommen, dass das Messgerät aufgrund technischer Probleme falsche Daten anzeigt. Wenn es MessEG-zertifiziert ist, wird das Problem sofort erkannt.
Hinweis: Du solltest bedenken, dass nicht jeder, der eine Wallbox besitzt, einen MessEG-zertifizierten Zähler benötigt.
Wenn der Arbeitgeber jedoch steuerliche Vorteile bei der Übernahme der Kosten für das Laden der Mitarbeiter zu Hause erhalten möchte, ist die Einhaltung der Verordnung obligatorisch. Das heißt, wenn neben dem Firmenwagen auch andere E-Fahrzeuge an der Station geladen werden. Ist dies nicht der Fall, reicht laut MessEG ein MID-Zähler ohne zusätzliche Zertifizierung für das Laden des Dienstwagens in Deutschland aus.
Zusammenfassung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Unternehmen zur Entwicklung der E-Mobilität beitragen können. Bei go-e zum Beispiel bieten wir Mitarbeitern, die sich für den Kauf eines eigenen Elektrofahrzeugs entscheiden, eine Gehaltserhöhung an. Mit der Einrichtung einer Wallbox für Firmenwagen schlägst du als Unternehmer also gleich drei Fliegen mit einer Klappe: Du tust etwas für die Umwelt, hältst deine Mitarbeiter bei Laune und steigerst den Ruf deines Unternehmens bei umweltbewussten Kunden.
Im Vergleich zu öffentlichen Ladestationen spart ein Unternehmen damit nicht nur Geld, sondern erspart seinen Mitarbeitern auch die lästige Suche nach einer Ladestation, wenn sie ihre Batterien aufladen müssen. Darüber hinaus hilft es, die Investitionen für das Laden am Firmenstandort zu reduzieren, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn die Stromversorgung trotz Lastmanagement umfassend erneuert werden müsste.
Außerdem ist es ein Gewinn für die Work-Life-Balance der Mitarbeiter, da sie jeden Tag mit einem vollgeladenen Fahrzeug beginnen können.
Für die Wahl der richtigen Wallbox muss man allerdings etwas Zeit investieren. Während du in Österreich die Kosten für das Laden zu Hause manchmal auch dann übernehmen können, wenn die Wallbox keinen MID-Zähler hat, sind in Deutschland ein MID- und manchmal ein MessEG-Zertifikat erforderlich. Die Details der Steuern und Abrechnungen können natürlich ein wenig Kopfzerbrechen bereiten, aber es lohnt sich, sich darüber zu informieren.
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