Erklärung zur Barrierefreiheit
Die go-e GmbH ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Gültig für diverse URLs
- Alle orangenen Buttons mit weißem Text (inklusive der invertierten Buttons), Buttons mit orangem Text mit Außenlinie, alle Links mit orangener Schrift sowie blaue Texte auf blauem Hintergrund weisen Mängel in Hinsicht auf Kontraste auf, wodurch das Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast, Minimum) nicht erfüllt ist. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die eigentlich erforderlichen Farbwerte soweit von den Corporate Design-Vorgaben der go-e GmbH abweichen würden, dass die Marke go-e nicht wiedererkennbar wäre. Allerdings wurden die Kontraste soweit aus Sicht von go-e zumutbar, abweichend vom Corporate Design des Unternehmens, entsprechend der Richtlinie bereits geändert.
- Einige vorwiegend ältere Bilder haben keinen Alternativtext, wodurch das Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content) nicht erfüllt ist.
An der Behebung der Mängel wird gearbeitet.
b. Unverhältnismäßige Belastung
- Unsere Videos sind auf der Plattform Youtube veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
- Viele vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Infografiken sind nicht vollständig barrierefrei, beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität insbesondere bei Alt-Dateien sowie begrenzter technischer und personeller Ressourcen würde eine vollständige, insbesondere rückwirkende Barrierefreiheit für diese Dokumente derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Wir werden versuchen, zeitnah barrierefreie Versionen bereitzustellen.
c. Inhalte, die nicht unter die Barrierefreiheitspflicht fallen
- Inhalte und Funktionen von Dritten, beispielsweise eingebettete Karten, Social-Media-Feeds, YouTube-Videos, Widgets, die nicht im Einflussbereich der go-e GmbH liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
- Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.11.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der go-e GmbH durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 22.12.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Solltest du vermeintliche Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit der oben genannten Webseiten der go-e GmbH melden wollen, kontaktiere uns bitte über eine der hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten und teile uns deine Anmerkungen mit.
Du kannst dich auch direkt an die für die barrierefreie Zugänglichkeit der Webseite zuständige Abteilung wenden, die auch Feedback zur Barrierefreiheit bearbeitet.
Kontakt:
go-e GmbH
Bereich Marketing
E-Mail: marketing@go-e.com
Hier kannst du auch weitere Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte der Webseiten einholen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du dich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.