Formular für Hinweis­geber*innen / Whistleblowing

1. Allgemeine Informationen zum Formular

Mit dem Meldesystem für Hinweisgeber*innen (Whistleblowing) in Form eines speziellen Kontaktformulars setzt go-e die europäische Whistleblower-Richtlinie sowie das Hinweisgeber*innen-Schutzgesetz um. Das Formular für Hinweisgeber*innen soll dabei helfen, in besonders geschützter Form alle Verstöße gegen Gesetze, den für go-e relevanten Verhaltenskodex oder maßgebliche Regelverstöße mit Bezug zu einem mit go-e in Verbindung stehenden Unternehmen zu melden.

Das Hinweisgeber*innen-Schutzgesetz soll sämtliche Personen, die Informationen über rechtlich fragwürdige Vorgänge in ihrem beruflichen Umfeld weitergeben, vor Repressalien am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen sowie existenzbedrohenden rechtlichen Auseinandersetzungen schützen. Aus dem Gesetz resultiert, dass Personen aufgrund der Abgabe eines Hinweises im beruflichen Umfeld keine Nachteile entstehen dürfen.

2. Welche Verstöße kann ich mit dem Formular für Hinweisgeber*innen melden?

  • Rechtswidriges Verhalten

  • Korruption

  • Bestechung

  • Betrug

  • Rechtsmissbrauch

  • Vorteilszuwendung mit dem Ziel der Beeinflussung

  • Vorteilsannahme

  • Gefährdung der öffentlichen Gesundheit

  • Sonstiges

3. Wer kann Verstöße in Zusammenhang mit go-e melden?

  • Mitarbeiter*innen

  • ehemalige Mitarbeiter*innen

  • Lieferant*innen

  • Geschäfts- oder Kooperationspartner*innen

  • Gesellschafter*innen

Demzufolge ist die Verwendung dieses Formulars weder für allgemeine Besucher*innen der go-e Webpräsenz noch für go-e Kund*innen vorgesehen.

4. Was versteht man unter Whistleblowing nicht?

Whistleblowing umfasst keine Hinweisgebung zu persönlichen Missständen wie zum Beispiel Belästigung, Mobbing oder zwischenmenschliche Konflikte. Entsprechende Meldungen und Beschwerden fallen nicht unter den Schutz von Hinweisgeber*innen. In solchen Fällen sollten sich Betroffene direkt an den Personalbereich wenden. Auch Datenschutzbeschwerden sind nicht über dieses Formular einzureichen. Beschwerden, die sich um die Thematik Datenschutz drehen, sind an die im Impressum veröffentlichte zuständige Person zu richten.

5. Wie ist das Formular für Hinweisgeber*innen auszufüllen?

Im Formular musst du zunächst auswählen, in welcher Beziehung du zum Unternehmen go-e stehst. Im nachfolgenden Feld wählst du aus, welche Art von Verstoß du melden möchtest. Im anschließenden Freitextfeld kannst du deinen Hinweis genauer ausführen.

Wenn du möchtest, kannst du in den weiteren Feldern deine Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse) hinterlassen, was aber nicht verpflichtend ist, um dir eben die Möglichkeit eines völlig anonymen Hinweises zu geben. Bedenke jedoch, dass wir ohne Angabe einer E-Mail-Adresse deinerseits auch keine Rückmeldung zu deinem Hinweis geben können.

Bestätigte zum Schluss die Checkbox zu unseren Datenschutzbestimmungen und klicke dann am Ende des Formulars auf den Button "Meldung einreichen", um deinen Hinweis an uns zu senden.

Sofern du deine Kontaktdaten hinterlassen hast, erhältst du unmittelbar nach Absenden des Formulars eine Bestätigung, dass deine Hinweismeldung bei uns eingegangen ist und von uns bearbeitet wird. Eine Überprüfung deines Hinweises erfolgt schnellst möglich. Sofern du deine Kontaktdaten bekannt gegeben hast, erhältst du im Anschluss auch eine Information zum Ergebnis der Überprüfung.

6. Wie kann ich eine Rückmeldung bekommen, ohne meinen realen Namen und meine normale E-Mail-Adresse zu verwenden?

Der Schutz der Hinweisgeber*in hat für go-e höchste Priorität. Entscheidest du dich dazu, einen vertraulichen, jedoch nicht anonymen Hinweis zu übermitteln, erhältst du wie in Punkt 5 beschrieben von uns eine Rückmeldung. Wenn du uns deinen Namen nicht offenlegen möchtest, könntest du ein Pseudonym verwenden und eine nur für diese Meldung erstellte E-Mail-Adresse angeben, welche keine Rückschlüsse auf deine Person zulässt. So eröffnest du dir die Möglichkeit, dennoch eine Rückmeldung von uns zu empfangen. Solltest du jedoch einen anonymen Hinweis ohne Angabe einer E-Mail-Adresse übermitteln, ist es unsererseits leider völlig ausgeschlossen, dir eine Eingangsbestätigung oder Rückmeldung zum Ergebnis zuzusenden.

Whistleblowing-Formular

Bei allgemeinen Anliegen als go-e Kund*in oder Benutzer*in der go-e Webpräsenz bitten wir dich, deine Anfrage über das allgemeine Kontaktformular zu senden.

Möchtest du deinen Namen und deine E-Mail-Adresse angeben?

Nur wenn du eine E-Mail-Adresse hinterlegt, können wir dir eine Rückmeldung zum eingereichten Hinweis geben.

Möchtest du Google ReCaptcha erlauben?

Erlaubt die Einbindung von ReCaptcha, um dich als menschliche Person zu identifizieren. Mit der Zustimmung zur Nutzung dieser Funktion, akzeptierst d die Datenschutzbestimmungen von Google.

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