Eine Wallbox für deine Mietwohnung: Worauf du als Mieter achten musst!
Immer mehr Menschen tendieren dazu, sich eine private Wallbox anzuschaffen, um ihr Elektroauto zu laden. Meist handelt es sich dabei aktuell noch um Eigenheimbesitzer, denn für sie ist es relativ einfach, die Wallbox zu Hause zu installieren. Mieter sind da noch etwas zurückhaltender, nicht zuletzt weil es doch ein wenig komplizierter ist. Für viele ist die Rechtslage nicht klar, andere schrecken davor zurück, weil sie die Zustimmung des Vermieters brauchen. Weitere wiederum fürchten sich vor den Kosten.
Aber ist es wirklich so kompliziert?
Was braucht es denn eigentlich, um als Mieter einer Wohnung in einer reinen Mietanlage, wozu zum Beispiel auch Genossenschaftswohnungen gehören, die Erlaubnis für die Installation einer Wallbox zu bekommen? Und wer trägt die Kosten? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Artikel.
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Wallbox für Mietwohnung: So sieht die Rechtslage aus!
Im Vergleich zu Deutschland gibt es in Österreich leider noch viele rechtliche Hürden für Mieter.
Willst du eine Veränderung deines Mietobjekts durchführen, dann gilt für dich Paragraph 9 des Mietrechtsgesetzes, vorausgesetzt, dein Mietverhältnis unterliegt dem Vollanwendungsbereich des MRG. Hier fallen Altbauten und z. B. Gemeindewohnungen darunter. Zudem musst du weiterhin neben deiner Wohnung auch deinen KFZ-Stellplatz mitgemietet haben. Hast du etwa nur die Wohnung gemietet aber keinen Stellplatz oder deinen Parkplatz selbstständig gemietet, dann gilt hier der Vollanwendungsbereich des MRG nicht mehr und es treffen andere Rechtsgrundlagen zu.
Da eine Wallbox Installation rechtlich gesehen eine wesentliche Veränderungen deines Mietobjekts im Vollanwendungsbereich des MRG darstellt, musst du diese beim Vermieter anzeigen. Was “wesentlich” ist, kann durchaus eine Streitfrage sein. Dies ist im Einzelfall zu klären, denn dabei kommt es darauf an, welche Art von KFZ-Abstellplatz du hast und ob es z. B. bestehende Leerverrohrungen und Anschlüsse gibt.
Unzweifelhaft ist z. B. bei einem fix zu deiner Wohnungen zugeordneten Abstellplatz, dass Veränderung wie z. B. Verlegungen von Leitungen, Anbindung der Wallbox hinter dem Wohnungszähler und ähnliches wesentlich sind und in die Rechte des Vermieters eingreifen würden.
Bist du Mitglied in der Mietervereinigung, lasse dich am besten von ihr beraten, um zu klären, welche Gesetzesgrundlage für dein Wohnobjekt und deine individuelle Situation gilt.
Die Anzeige, in der du um die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ansuchst und die geplanten Veränderungen detailliert beschreibst, damit dein Vermieter die Art und Umfang der beabsichtigten Arbeiten ausreichend beurteilen kann, sollte schriftlich via E-Mail oder Brief erfolgen. Wenn dein Vermieter innerhalb von zwei Monaten ab Einlangen des Schreibens nicht ablehnt, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Was wenn mein Vermieter der Wallbox nicht zustimmt?
Stimmt er jedoch nicht zu, dann musst du im Streitfall die Installation der Wallbox gegen den Vermieter vor der Schlichtungsstelle oder direkt bzw. im Anschluss an die Schlichtungsstelle vor dem Bezirksgericht durchsetzen lassen, wo er zur Duldung der Veränderung verpflichtet werden könnte. Für die Kosten der Veränderung musst du jedenfalls als Mieter selbst aufkommen, wenn du nichts anderes mit dem Vermieter vereinbaren kannst.
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Erleichterungen durch die WEG-Novelle 2022 für Wohnungseigentümergemeinschaften
Seit der WEG-Novelle 2022 gibt es die eine oder andere Erleichterung für Wohnungseigentümergemeinschaften, diese sind aber leider nicht generell auf alle Mietverhältnisse übertragbar.
Das für die WEG seitdem geltende Recht für das “Langsamladen”, also nur für Ladestationen, die mit maximal 3,7 kW einphasig und 5,5 kW dreiphasig laden können, ist dir als Mieter nicht garantiert. Willst du jedoch eine Wallbox mit bis zu 11 oder 22 kW installieren, dann wird es in Österreich im Mehrparteienhaus generell schwierig.
Grundsätzlich hilft es in Österreich gleichermaßen wie in Deutschland, sich gut auf das Projekt Wallbox vorzubereiten.
Wer übernimmt die Anschaffungs- und Installationskosten für die Wallbox bei einer Mietwohnung?
In Österreich bist du als Mieter für die technische und rechtliche Umsetzung verantwortlich und trägst die damit verbundenen Kosten. Du kannst mit dem Vermieter aber auch anderes vereinbaren. Rechtlich ist er aber nicht dazu verpflichtet:
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Du trägst die Kosten selbst: Wenn du eine Genehmigung für die Installation einer privaten Wallbox auf deinem Stellplatz erhältst, kannst du die Kosten dafür selbst tragen. Wenn du ausziehst, kannst du die Wallbox mit an deinen neuen Wohnort nehmen.
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Du teilst die Kosten: Wenn andere Mieter ebenfalls an einer Wallbox interessiert sind oder wenn der Vermieter sich bereit erklärt, einen Teil der Kosten zu übernehmen, kann dies deinen Anteil an den Kosten verringern.
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Vermieter übernimmt die Kosten: Wenn der Vermieter die Kosten für die Wallbox übernimmt, entstehen für dich keine direkten Kosten. Da die Installation einer Wallbox den Wert der Immobilie steigern kann, kann sich deine Miete aber möglicherweise erhöhen.
Wie komme ich zu meiner Wallbox für meine Mietwohnung?
Möchtest du eine Wallbox für deine Mietwohnung installieren lassen, gibt es ein paar Schritte, die du durchlaufen sollten.
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Besprich das Projekt "Wallbox": Bevor du deinen Antrag einreichst, solltest du deinen Vermieter über deinen Wunsch, eine Wallbox zu installieren, informieren und mögliche Optionen besprechen. Vielleicht erwägt er bereits eine Ladelösung. Eine Studie der Universität von Rhode Island aus dem Jahr 2023 ergab, dass Immobilien mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge einen um 3,3 % höheren Wert haben als solche ohne.
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Schau dich nach weiteren Interessenten um: Frage andere Mieter, ob sie eine gemeinsame Wallbox am Parkplatz installieren lassen möchten.
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Lasse den Installationsort prüfen: Lasse den Installationsort, den Anschluss, den Verteilerkasten und die Elektroinstallation von einer Elektrofachkraft überprüfen. Sollte nämlich zum Beispiel die Anschlussleistung nicht ausreichen, kann ein dynamisches Lastmanagement erforderlich sein. In manchen Fällen muss der Anschluss aufgerüstet werden, was zu Verzögerungen und höheren Kosten führen kann. Mit einer einzelnen Wallbox sind solche Probleme jedoch selten.
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Wähle eine geeignete Wallbox aus: Bereite nach Rücksprache mit anderen Mietern und deinem Vermieter deinen Antrag vor. Übrigens: In manchen Fällen ist die Wahl der Wallbox abhängig von deinem Energieversorger. Wenn du beispielsweise deinem Strom von der Kelag beziehst, kannst du nur eine Wallbox der gleichen Marke installieren.
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Aktualisiert den Mietvertrag: Am besten werden die Rahmenbedingungen auch im Mietvertrag niedergeschrieben, sodass es zu keinen Missverständnissen kommt. Haltet also fest, wer die Kosten für die Wallbox trägt, wer Eigentümer des Gerätes ist und somit auch für Wartung und Betrieb zuständig ist. Was passiert nach deinem Auszug? Und wer haftet eigentlich für eventuelle Fehlfunktionen der Wallbox? Und und und. Klärt diese Dinge ab und haltet sie vertraglich fest, sodass beide Parteien abgesichert sind.
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Reiche deinen Antrag ein: Fordere aktiv die Zustimmung deines Vermieters schriftlich per E-Mail oder Brief an und erläutere die geplanten Änderungen für eine ordnungsgemäße Prüfung. Wenn der Vermieter deiner Mietwohnung nicht innerhalb von zwei Monaten ablehnt, wird die Zustimmung erteilt. Wenn der Eigentümer nicht zustimmt, musst du die Installation möglicherweise über ein Schiedsgericht oder vor Gericht durchsetzen. Die Kosten für den Umbau musst du selbst tragen, es sei denn, du hast mit deinem Vermieter eine andere Vereinbarung getroffen.
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Organisiere die Wallbox und die Installation: Sobald dem Antrag zugestimmt wurde, kannst du bzw. dein Vermieter eigentlich auch schon die Installation bei einer Elektrofachkraft in Auftrag geben, der dann die Installation der Wallbox durchführt und sich auch um Dinge, wie die Anmeldung beim Netzbetreiber kümmert.
Wie werden die Ladekosten abgerechnet?
Die Abrechnung der Ladekosten hängt stark davon ab, an welchen Stromzähler die Wallbox angeschlossen ist und ob du die Wallbox alleine nutzt oder mit anderen Parteien teilst. Und da kann es dann schnell etwas unübersichtlich werden.
Allein genutzte Wallbox mit Anschluss an Wohnungszähler
Wird die Wallbox von dir alleine genutzt und ist sie am Wohnungszähler angeschlossen, wird über den geeichten Haushaltszähler und den Hausstromtarif des Mieters abgerechnet. Das heißt, es muss keine separate Verrechnung des Ladestroms erfolgen, weil du ihn ohnehin mit deinem laufenden Stromvertrag mit zahlst.
Allein genutzte Wallbox mit Anschluss an separaten Stromzähler des Energieversorgers
Ist deine private Wallbox an einen separaten, geeichten Stromzähler des Energieversorgers angeschlossen, wird ebenfalls direkt mit dem Energieversorger abgerechnet. Du benötigst hierfür jedoch einen zusätzlichen Stromvertrag zusätzlich zum Vertrag für deine Wohnung.
Wallbox Anschluss am Allgemeinstrom
Ist die Wallbox am Allgemeinstrom angeschlossen, aber verfügt sie über einen separaten, geeichten Zähler des Energieversorgers, wird ebenfalls über diesen abgerechnet.
Verfügt die Wallbox über einen eigenen, MID-konformen Stromzähler, kann der geladene Strom eindeutig dem einzelnen Nutzer zugeordnet werden.
Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung kann den Stromverbrauch dann z. B. separat mit dir im Rahmen der Nebenkostenabrechnung abrechnen. Dein Ladestrom wird einfach vom Allgemeinstrom abgezogen und dir zugeordnet.
Wie du hinsichtlich der Übermittlung der Ladedaten an den Vermieter verfährst, solltest du dann mit diesem abklären. Wir gehen davon aus, dass Vermieter größerer Gebäudeanlagen zukünftig auf Backendsysteme mit automatischer Übermittlung setzen werden, wenn immer mehr Ladestationen in Mietobjekten errichtet werden.
Werden eine oder mehrere Wallboxen von verschiedenen Mietern gemeinschaftlich genutzt, muss die Messung des Ladestroms in jedem Fall für jeden einzelnen Nutzer nachvollziehbar und rückverfolgbar sein.
In Deutschland ist dafür ein MID-konformer Energiezähler notwendig und die Wallbox muss eichrechtskonformes Abrechnen ermöglichen. In Österreich ist dies nicht zwingend der Fall.
Verwenden mehrere Parteien die Wallbox, ist eine Authentifizierung der Nutzer z. B. mittels RFID-Chip erforderlich. So kann die Ladestromberechnung präzise nach Nutzern erfolgen. Darüber hinaus ist mit dem RFID-Chip sichergestellt, dass nur diejenigen laden können, die dazu auch autorisiert sind.
Zusammenfassung
Wie du siehst ist in Österreich die Installation einer Wallbox für Mieterwohnung aktuell noch eine große Herausforderung für Mieter.
Wir empfehlen dir, dich mit anderen Mietern zusammenzuschließen, um deine Chancen auf eine Ladelösung zu erhöhen.