Eine Wallbox für deine Mietwohnung: Worauf du als Mieter achten musst!
Immer mehr Menschen tendieren dazu, sich eine private Wallbox anzuschaffen, um ihr Elektroauto zu laden. Meist handelt es sich dabei aktuell noch um Eigenheimbesitzer, denn für sie ist es relativ einfach, die Wallbox zu Hause zu installieren. Mieter sind da noch etwas zurückhaltender, nicht zuletzt weil es doch ein wenig komplizierter ist. Für viele ist die Rechtslage nicht klar, andere schrecken davor zurück, weil sie die Zustimmung des Vermieters brauchen. Weitere wiederum fürchten sich vor den Kosten.
Aber ist es wirklich so kompliziert?
Was braucht es denn eigentlich, um als Mieter einer Wohnung in einer reinen Mietanlage, wozu zum Beispiel auch Genossenschaftswohnungen gehören, die Erlaubnis für die Installation einer Wallbox zu bekommen? Und wer trägt die Kosten? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Artikel.
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Wallbox für Mietwohnung: Welche Rechte hast du als Mieter in Deutschland?
In Deutschland hast du als Mieter das Recht auf eine Wallbox am angemieteten Stellplatz oder Parkplatz in der Tiefgarage, außer es gibt einen triftigen Grund, wie z. B. dass die Mietanlage unter Denkmalschutz steht. Dein Vermieter muss zudem laut Paragraph 554 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Zustimmung zu baulichen Veränderungen geben, wenn es dem Laden von Elektrofahrzeugen dient, ausgenommen die baulichen Maßnahmen sind dem Vermieter nicht zumutbar. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn es zu extrem hohen Kosten käme. In der Regel ist dir aber deine Wallbox als Mieter in Deutschland sicher.
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Wallbox für Mietwohnung: Step-by-Step Guide
Bevor du eine Wallbox für deine Mietwohnung installieren kannst, sind folgende Schritte nötig:
1. Vorhaben mit Vermieter besprechen
2. Wallbox wählen und Installationsstandort prüfen
3. Antrag stellen
4. Wallbox installieren
Schritt 1: Vorhaben mit dem Vermieter besprechen
Bevor du den Antrag beim Vermieter stellst, ist es empfehlenswert, ihn schon einmal auf den Wunsch aufmerksam zu machen. Vielleicht kannst du auch schon die ein oder andere Option für eine Wallbox mit ihm besprechen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie er zu dem Vorhaben steht. Und wer weiß, vielleicht hat er sich selbst schon damit auseinandergesetzt und spielt mit dem Gedanken, eine Ladelösung zu installieren. Also fühl da ruhig schon mal nach. Frage eventuell sogar vorab noch andere Mieter im Haus, ob Interesse an einer gemeinschaftlichen Ladelösung besteht. Immerhin kann das helfen, die Kosten zu senken, und als Gruppe hat man meistens auch einen größeren Hebel.
Hast du dich mit den anderen Mietern und deinem Vermieter darüber unterhalten, dann ist es im nächsten Schritt wichtig, die Dinge zu konkretisieren und den Antrag vorzubereiten.
Schritt 2: Wähle die Wallbox und prüfe den Installationsstandort
Wähle deine präferierte Wallbox aus und lass den Standort, an dem die Wallbox angebracht werden soll, sowie die Anschlussleistung, den Verteilerkasten und die Elektroinstallation von einer Fachkraft prüfen, um sicherzustellen, dass es zu keinen Hürden bzw. unerwarteten Überraschungen aufgrund der baulichen Maßnahmen kommt. Reicht nämlich beispielsweise die Anschlussleistung nicht aus, dann muss deine Wallbox auf jeden Fall ein dynamisches Lastmanagement ermöglichen oder gegebenenfalls muss sogar der Anschluss ausgebaut werden, was zu Verzögerungen und höheren Kosten führt. Letzteres dürfte aber bei einer einzelnen Wallbox selten vorkommen. Und notfalls kann ein Lastmanagement helfen.
Übrigens: wollt ihr als Mieter eine gemeinschaftliche Ladelösung, also mehrere Wallboxen für die Hausgemeinschaft, installieren, dann sollten eure Wallboxen ohnehin über smarte Funktionen verfügen, wie z. B. eine RFID-Funktion für die Ladeautorisierung oder dynamisches Lastmanagement, um eine Überlastung des Gebäudeanschlusses zu vermeiden.
Schritt 3: Stelle den Antrag für die Installation deiner Wallbox
Ok. Hast du die Informationen zur baulichen Beschaffenheit zusammengetragen und dich für eine Wallbox entschieden, kannst du den Antrag zur Errichtung per E-Mail oder Brief an deinen Vermieter senden. In den meisten Fällen wird dieser, wie bereits erwähnt, auch gewährt.
Am besten werden die Rahmenbedingungen auch im Mietvertrag niedergeschrieben, sodass es zu keinen Missverständnissen kommt. Haltet also fest, wer die Kosten für die Wallbox trägt, wer Eigentümer des Gerätes ist und somit auch für Wartung und Betrieb zuständig ist. Was passiert nach deinem Auszug? Und wer haftet eigentlich für eventuelle Fehlfunktionen der Wallbox? Und und und. Klärt diese Dinge ab und haltet sie vertraglich fest, sodass beide Parteien abgesichert sind.
Schritt 4: Installation der Wallbox für deine Mietwohnung
Sobald dem Antrag zugestimmt wurde, kannst du bzw. dein Vermieter eigentlich auch schon die Installation bei einer Elektrofachkraft in Auftrag geben, der dann die Installation der Wallbox durchführt und sich auch um Dinge, wie die Anmeldung beim Netzbetreiber kümmert.
Wie werden die Ladekosten abgerechnet?
Die Abrechnung der Ladekosten hängt stark davon ab, an welchen Stromzähler die Wallbox angeschlossen ist und ob du die Wallbox alleine nutzt oder mit anderen Parteien teilst. Und da kann es dann schnell etwas unübersichtlich werden.
Allein genutzte Wallbox mit Anschluss an Wohnungszähler
Wird die Wallbox von dir alleine genutzt und ist sie am Wohnungszähler angeschlossen, wird über den geeichten Haushaltszähler und den Hausstromtarif des Mieters abgerechnet. Das heißt, es muss keine separate Verrechnung des Ladestroms erfolgen, weil du ihn ohnehin mit deinem laufenden Stromvertrag mit zahlst.
Allein genutzte Wallbox mit Anschluss an separaten Stromzähler des Energieversorgers
Ist deine private Wallbox an einen separaten, geeichten Stromzähler des Energieversorgers angeschlossen, wird ebenfalls direkt mit dem Energieversorger abgerechnet. Du benötigst hierfür jedoch einen zusätzlichen Stromvertrag zusätzlich zum Vertrag für deine Wohnung.
Wallbox Anschluss am Allgemeinstrom
Ist die Wallbox am Allgemeinstrom angeschlossen, aber verfügt sie über einen separaten, geeichten Zähler des Energieversorgers, wird ebenfalls über diesen abgerechnet.
Verfügt die Wallbox über einen eigenen, MID-konformen Stromzähler, kann der geladene Strom eindeutig dem einzelnen Nutzer zugeordnet werden.
Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung kann den Stromverbrauch dann z. B. separat mit dir im Rahmen der Nebenkostenabrechnung abrechnen. Dein Ladestrom wird einfach vom Allgemeinstrom abgezogen und dir zugeordnet.
Wie du hinsichtlich der Übermittlung der Ladedaten an den Vermieter verfährst, solltest du dann mit diesem abklären. Wir gehen davon aus, dass Vermieter größerer Gebäudeanlagen zukünftig auf Backendsysteme mit automatischer Übermittlung setzen werden, wenn immer mehr Ladestationen in Mietobjekten errichtet werden.
Werden eine oder mehrere Wallboxen von verschiedenen Mietern gemeinschaftlich genutzt, muss die Messung des Ladestroms in jedem Fall für jeden einzelnen Nutzer nachvollziehbar und rückverfolgbar sein.
In Deutschland ist dafür ein MID-konformer Energiezähler notwendig und die Wallbox muss mess- und eichrechtskonformes Abrechnen ermöglichen.
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