Wallbox für Eigentümergemeinschaften (WEG)
Du hast eine Eigentumswohnung und überlegst, dir eine Wallbox zum Laden deines E-Autos anzuschaffen? Großartig!
Wir erklären dir in diesem Artikel, wie du das Projekt Wallbox für WEG, also Wohnungseigentümergemeinschaft, realisierst und worauf du achten musst. Beachte jedoch, dass es für die nötige Herangehensweise sehr darauf ankommt, wo du lebst. Wir erklären dir in diesem Artikel die Regelungen für Österreich.
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Mit der Novelle des Wohnungseigentumgesetzes 2022 ist es in Österreich für Wohnungseigentümer etwas leichter geworden, Wallboxen im Mehrparteienhaus zu installieren, zumindest in einer WEG.
Wallbox für WEG: Gemeinschafts- vs. Einzellösung
Als aller erstes stellt sich die Frage, ob es sich um eine Einzellösung für nur einen Eigentümer oder um eine Gemeinschaftsanlage für die Liegenschaft handelt und die Wallbox von mehreren Wohnungseigentümern genutzt wird.
Einzellösung: Wallbox für einen Eigentümer in einer WEG
Bei der Einzellösung trägt wenig überraschend derjenige Wohnungseigentümer, der die Wallbox installieren will, allein die Kosten. Er ist allein für die Wallbox-Installation durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb zuständig und muss sich auch allein um die Wartung kümmern, sofern erforderlich.
Welche Wallbox ist für eine Einzellösung in einer WEG geeignet?
Eine Wallbox wie der go-e Charger Gemini reicht in diesem Fall, wenn die Ladestation über den Wohnungszähler Strom bezieht. MID-Konformität ist nötig, wenn die Stromversorgung über den Allgemeinstrom erfolgt.
Antrag für Einzellösung stellen
Im Fall einer Einzellösung brauchst du von den anderen Eigentümern einstimmige Zustimmung. Beachte bitte - es ist wirklich einstimmige Zustimmung gefragt. Immerhin musst du deinen Antrag aber nicht von jedem einzelnen Eigentümer persönlich abnicken lassen. Es reicht, wenn du alle Eigentümer nachweislich schriftlich verständigst und niemand innerhalb von 2 Monaten schriftlich dagegen Widerspruch einlegt. Man geht dann von einer sogenannten “Zustimmungsfiktion” aus, gemäß dem Motto “Wer nicht gegen mich ist, ist für mich”.
Ein kleines, aber wichtiges Detail ist, dass die Zustimmungsfiktion nur fürs sogenannte “Langsamladen” gilt. Darunter versteht der Gesetzgeber momentan einphasige Einzelladestationen mit maximal 3,7 KW Ladeleistung zu 16 Ampere oder 3-phasige Einzelladestationen mit maximal 5,5 kW Leistung zu 8 Ampere. Bei allem, was leistungsstärker lädt, also zum Beispiel mit 11 oder 22 kW Maximalleistung, müssen weiterhin alle Eigentümer aktiv zustimmen.
Gesamtlösung: Wallbox für mehrere Eigentümer in einer WEG
Anders und einfacher ist es, wenn du eine Gesamtlösung anstrebst, also eine Bereitstellung der Ladeinfrastruktur für die gesamte Liegenschaft. Hier trägt dann auch die Eigentümergemeinschaft gemeinsam die Kosten. So eine Gesamtlösung ist natürlich sehr sinnvoll, weil es langfristig viel weniger aufwändig und auch von der Stromversorgung und Lastverteilung her einfacher ist, wenn nicht jeder sein eigenes Süppchen kocht. Wenn außer dir auch noch andere Wohnungseigentümer Interesse an einer Ladestation haben, habt ihr auch die Möglichkeit, euch zu einer sogenannten E-Mobilitätsgemeinschaft zusammenzuschließen.
Welche Wallbox ist für eine Gesamtlösung in einer WEG geeignet?
Strebt ihr eine Gesamtlösung für die WEG an, also Wallboxen für mehrere Eigentümer, dann braucht ihr in Österreich jedenfalls MID-konforme Wallboxen, wie den go-e Charger PRO.
Antrag für Gesamtlösung stellen
Bei einer Gesamtlösung muss die Eigentümergemeinschaft dem Antrag nicht einstimmig zustimmen. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht in der Regel, sofern alle Eigentümer über die geplante Änderung nachweislich und ordnungsgemäß schriftlich verständigt wurden. Oder aber dann, wenn von allen abgegebenen Stimmen zwei Drittel dafür sind und dies zumindest ein Drittel aller Miteigentumsanteile ausmacht.
Jetzt zu dem Schreiben, das du an deine Miteigentümer richtest. Die ordnungsgemäße schriftliche Verständigung der anderen Miteigentümer muss in jedem Fall - egal ob als Einzel- oder Gruppenprojekt - so aussehen:
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Du beschreibst das geplante Vorhaben klar und verständlich.
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Du erwähnst auch die Rechtsfolgen bei Unterbleiben des Widerspruchs.
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Informiere über alle technischen Details und Kosten. Dazu solltest du vorab vor Ort alles vom Elektrofachinstallateur besichtigen und verschiedene Varianten durchplanen lassen sowie mehrere Angebote einholen.
Die Hausverwaltung solltest du ebenfalls im Vorfeld informieren. Die Zweimonatsfrist mit der Zustimmungsfiktion für das Langsamladen beginnt übrigens ab der Zustellung deines Schreibens.
Was passiert, wenn ein Miteigentümer innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht?
Dann gilt dieser Widerspruch, und dir bleibt nur noch der Weg vors Bezirksgericht, um eine Zustimmungsersetzung zu erwirken. Das Gericht kann dann im Außerstreitverfahren entscheiden, dass die anderen Eigentümer deine Ladestation dulden müssen. Wenn du eine Langsamladestation errichten möchtest, stehen die Chancen ganz gut, dass das Gericht zu deinen Gunsten entscheidet.
Willst du nicht 2 Monate warten, gibt es einen zweiten Weg: Die nächste Eigentümerversammlung. Im Vorfeld sorgst du dann dafür, dass das Projekt als Tagesordnungspunkt in der Einladung angekündigt wird. Wenn sich alle Eigentümer einig sind, hast du grünes Licht. Unbedingt auch noch vor der Installation solltest du die Wallbox beim Netzbetreiber anmelden lassen. Alle Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 3,7 Kilowatt müssen gemeldet werden.
Abrechnung der Ladekosten
Nehmen wir an, die Zustimmung der Miteigentümer hat geklappt: Die Wallbox wird angebracht und lädt das E-Auto. Jetzt stellt sich die Frage: Wie wird der verbrauchte Strom abgerechnet?
Da gibt es drei häufige Fälle:
Wallbox am Wohnungsstromzähler
Erstens die Einzellösung, bei der die Ladestation einfach am Wohnungs-Stromzähler hängt. Da dieser ohnehin geeicht ist, muss es die Wallbox nicht sein. Du kannst also zum Beispiel auf einen go-e Charger Gemini 2.0 mit einfachen Stromzähler zurückgreifen. Gut ist es aber, wenn du die Zugangssicherung mittels RFID-Karte aktivierst, damit sich niemand einfach am Strom aus deiner Wallbox bedient.
Wallbox am Allgemeinstromzähler auf eigenem Parkplatz mit eigener Wallbox
Alle Wallbox-Interessenten haben jeweils eigene Parkplätze mit fix installierten Wallboxen. Dann braucht Ihr einen MID-konformen Zähler pro Wallbox. Dieser ist beispielsweise beim go-e Charger PRO bereits integriert. So kann die Hausverwaltung den Ladestrom gesetzeskonform pro Wohnungseigentümer abrechnen.
Wallbox am Allgemeinstromzähler auf Gemeinschaftsparkplatz mit Wallboxen
Es gibt bei euch in der Wohnanlage einige Parkplätze mit E-Ladestationen, und nach Bedarf kannst du als Miteigentümer mit deinem E-Fahrzeug dann dort parken und laden. Dann reicht in Österreich aktuell auch eine Wallbox mit MID-konformem Zähler, wie der go-e Charger PRO CABLE. Die Abrechnung erfolgt auch hier wieder über die Hausverwaltung.
Übrigens: Sollte sich die Hausverwaltung für eine manuelle Abrechnung entscheiden, ist beim go-e Charger PRO keine spezielle Abrechnungssoftware erforderlich. Die Ladedaten können dann einfach über das kostenlose Backend von go-e über den Browser eingesehen und heruntergeladen werden. Andernfalls lassen sich go-e Charger über offene und standardisierte Schnittstellen auch mit automatisierter Abrechnungssoftware verbinden.
Wallboxen von go-e für deine WEG
go-e Charger PRO CABLE

Der go-e Charger PRO mit integriertem MID-konformen Zähler adressiert u.a. die Bedürfnisse von Unternehmen, Flotten, Dienstwagenfahrer*innen, die zu Hause laden oder Mehrparteienhäusern. Die stationäre Wallbox mit sämtlichen von go-e bekannten smarten Features ist zudem gemäß ISO 15118 V2X ready sowie Plug & Charge ready und bietet mit diesen Neuerungen noch mehr Ladekomfort und Effizienzgewinn. Ladeleistung: von 1,4 kW bis 11/22 kW je nach Anzahl der Phasen (1-phasig, 3-phasig)
go-e Charger Gemini flex 2.0 22 kW

Der go-e Charger Gemini flex 2.0 mit integrierter SIM-Karte ist da und bietet dir für mindestens 5 Jahre eine kostenlose Mobilfunkverbindung. Eine Verlängerung für 12 Euro (inkl. MwSt.) pro Jahr ist möglich. Die mobile Wallbox bietet bis zu 22 kW Ladeleistung für 1- und 3-phasiges Laden ab 1,4 kW. Die smarte Wallbox mit noch mehr Konnektivität lässt sich sowohl stationär in der Wandhalterung als auch mobil verwenden.
go-e Charger Gemini flex 2.0 11 kW

Der go-e Charger Gemini flex 2.0 mit integrierter SIM-Karte ist da. Die mobile Wallbox bietet bis zu 11 kW Ladeleistung für 1- und 3-phasiges Laden ab 1,4 kW. Die smarte Wallbox mit noch mehr Konnektivität lässt sich sowohl stationär in der Wandhalterung als auch mobil verwenden.
go-e Charger Gemini 2.0 11 kW

Der go-e Charger Gemini 2.0 mit integrierter SIM-Karte ist da. Die stationäre Wallbox bietet bis zu 11 Ladeleistung für 1- und 3-phasiges Laden ab 1,4 kW. Die smarte Wallbox mit noch mehr Konnektivität für zu Hause oder den Unternehmensparkplatz.
go-e Charger Gemini 2.0 22 kW

Der go-e Charger Gemini 2.0 mit integrierter SIM-Karte ist da und bietet dir für mindestens 5 Jahre eine kostenlose Mobilfunkverbindung. Eine Verlängerung für 12 Euro (inkl. MwSt.) pro Jahr ist möglich. Die stationäre Wallbox bietet bis zu 22 kW Ladeleistung für 1- und 3-phasiges Laden ab 1,4 kW. Die smarte Wallbox mit noch mehr Konnektivität für zu Hause oder den Unternehmensparkplatz.
go-e Charger Gemini flex 11 kW

Die intelligente Wallbox lässt sich sowohl stationär in der Wandhalterung als auch mobil verwenden. Für die Installation der Ladestation ist kein Elektriker erforderlich. Ladeleistung von 1,4 kW bis 11 kW. 1-phasiges oder 3-phasiges Laden.
go-e Charger Gemini flex 22 kW

Die intelligente Wallbox lässt sich sowohl stationär in der Wandhalterung als auch mobil verwenden. Für die Installation der Ladestation ist kein Elektriker erforderlich. Ladeleistung von 1,4 kW bis 22 kW. 1-phasiges oder 3-phasiges Laden.
go-e Charger Gemini 11 kW

Die intelligente Wallbox für zu Hause oder den Unternehmensparkplatz. Intuitives Design und zahlreiche Sicherheitsfunktionen kombiniert mit smarten Komfortfunktionen, die auch zu nachhaltigem Laden einladen. Ladeleistung von 1,4 kW bis 11 kW. 1-phasiges oder 3-phasiges Laden.
go-e Charger Gemini 22 kW

Die intelligente Wallbox für zu Hause oder den Unternehmensparkplatz. Intuitives Design und zahlreiche Sicherheitsfunktionen kombiniert mit smarten Komfortfunktionen, die auch zu nachhaltigem Laden einladen. Ladeleistung von 1,4 kW bis 22 kW. 1-phasiges oder 3-phasiges Laden.
Zusammenfassung
Es gibt also verschiedene Lösungen. Welche der go-e Wallboxen am besten passt, musst du für deine ganz spezielle Situation abklären.
Prinzipiell gilt: Immer dann, wenn man eine verlässliche, kWh-genaue Stromzählung und eine gesetzeskonforme Abrechnung der Strommenge braucht, ist der go-e Charger PRO die beste Wahl. Ist die Ladestation ohnehin an einen separaten externen geeichten Zähler angeschlossen, wie zum Beispiel an den Wohnungszähler, eignet sich auch der go-e Charger Gemini. Wohlgemerkt gilt das nicht beim Anschluss an den Allgemeinstrom. Smarte Wallboxen mit statischer Lastmanagement-Funktion sind beide Geräte. Für dynamisches Lastmanagement könntest du den go-e Controller oder andere Energiemanagementsysteme heranziehen.