Steuerbare Wallbox und §14a EnWG: Das solltest du wissen!
Bei der Wahl einer Wallbox für das Laden zu Hause spielen viele Faktoren eine Rolle. Doch bevor du dich näher mit den Merkmalen und Funktionen befasst, solltest du sicherstellen, dass die Wallbox steuerbar ist und die Anforderungen des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erfüllt werden. Dies ist in Deutschland von entscheidender Bedeutung.
In diesem Artikel erklären wir dir, was eine steuerbare Wallbox ist, welche Wallboxen steuerbar sind und wie du vom Paragraph 14a EnWG profitieren kannst.
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Was ist eine steuerbare Wallbox?
Eine steuerbare Wallbox ist eine smarte Ladestation zum Laden deines E-Autos, die mit dem Internet verbunden ist. Sie kann aus der Ferne gesteuert werden, um das Stromnetz zu entlasten und passt ihre Ladegeschwindigkeit bei Bedarf an oder pausiert den Ladevorgang, wenn viel Strom nachgefragt wird. Diese Strategie hilft, eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern.
Wie funktioniert eine steuerbare Wallbox?
Eine steuerbare Wallbox ist an das Stromnetz angeschlossen. So kann der Netzbetreiber den Ladevorgang der Wallbox bei hohem Energieverbrauch automatisch verlangsamen oder, wenn nötig, sogar unterbrechen, um die Last auszugleichen. Als Nutzer kannst du das nicht kontrollieren.
Nach dem aktualisierten §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 gilt, müssen Wallboxen in der Lage sein, bei Netzüberlastungen die Leistung auf mindestens 4,2 kW zu reduzieren. Mit anderen Worten: Jede Wallbox, die nach diesem Datum installiert wird, muss steuerbar sein.
Bei dieser Regelung handelt es sich um einen Kontrollmechanismus, der als Absicherung für die eher seltenen Fälle von Netzüberlastungen dient. Es besteht also kein Grund zur Sorge, wenn du eine steuerbare Wallbox verwendest, denn das bedeutet nicht, dass du ständig unterbrochene oder verlangsamte Ladevorgänge erleben wirst. Das passiert im Grunde nur in absoluten Notfällen.
Netzbetreiber können Wallboxen über die folgenden Lösungen steuern:
Rundsteuerempfänger
Der Rundsteuerempfänger ist die häufigste Lösung. Der Netzbetreiber installiert einen Rundsteuerempfänger in deiner elektrischen Anlage. Er fungiert als Vermittler zwischen dem Netz und deiner Wallbox. Bei Bedarf sendet der Betreiber ein Signal, um die Ladeleistung zu reduzieren oder den Ladevorgang vorübergehend zu stoppen. Dies funktioniert mit §14a-konformen Wallboxen, die die Leistung auf 4,2 kW begrenzen. Die Signale können über ein Kabel oder digital übertragen werden.
Leistungsschütz
Das Leistungsschütz ist eine selten verwendete Lösung. Wenn deine Wallbox nicht direkt über einen Rundsteuerempfänger oder Schaltkasten gesteuert werden kann, unterbricht ein Schütz die Stromzufuhr im Falle einer Überlastung. Das bedeutet, dass der Ladevorgang komplett gestoppt wird, bis er wieder sicher fortgesetzt werden kann.
FNN-Steuergerät
Die FNN-Steuerungsbox ersetzt einen herkömmlichen (analogen) Rundsteuerempfänger. Die Steuerbox ermöglicht eine intelligentere digitale Kommunikation zwischen dem Netzbetreiber und deiner Wallbox und reduziert die Leistung im Falle einer starken Netzüberlastung.
Kann jede Wallbox als steuerbar im Sinne des §14a EnWG eingesetzt werden?
Nein, nicht jede Wallbox erfüllt die technischen Voraussetzungen, um als steuerbar im Sinne des §14a EnWG zu gelten. Um die neuen Vorschriften zu erfüllen, muss eine Wallbox mindestens eine digitale Schnittstelle haben.
Sind alle smarten Wallboxen 14a EnWG-kompatibel?
Nein, nicht alle smarten Wallboxen sind mit den Anforderungen des §14a EnWG kompatibel, die meisten jedoch schon. Um die technischen Spezifikationen der Verordnung zu erfüllen, muss die Wallbox mindestens eines dieser Merkmale aufweisen, um Steuersignale des Netzbetreibers zu empfangen:
Steuereingang (z.B. Downgrade-Eingang)
Unterstützung von Kommunikationsprotokollen wie OCPP, Mode (TCP), oder EEBus
Netzbetreiber-API für den autorisierten Zugriff des Stromnetzbetreibers
Ronald Kroke, Head of Marketing bei go-eDer §14a EnWG gilt nur in Deutschland
Es ist wichtig zu wissen, dass der §14a EnWG nur in Deutschland gilt. Neue Wallboxen müssen über die erforderliche Funktionalität verfügen. Wenn deine Wallbox nicht steuerbar ist und vor Januar 2024 installiert wurde, kannst du sie weiter nutzen.
Ist der go-e Charger eine steuerbare Wallbox?
Ja, der go-e Charger ist eine steuerbare Wallbox. Er kann mit einem Rundsteuerempfänger oder einer Steuerbox kommunizieren, die die Ladeleistung reduzieren kann, um die Belastung des Netzes auszugleichen. Zum Zwecke des Lastausgleichs kannst du z.B. die Ladeleistung innerhalb dieser Begrenzung über die App oder direkt am Gerät weiter reduzieren. Sie kann jedoch nicht über den eingestellten Grenzwert hinaus erhöht werden.
Der stationäre go-e Charger Gemini 2.0 wird mit zwei Datenkabeln geliefert, die direkt in dein Stromnetz eingesteckt werden können. Dein Elektriker muss den potentialfreien Ausgang der Steuerbox oder des Rundsteuerempfängers mit der weißen und roten Signalleitung des go-e Chargers verbinden, wie in der Anleitung beschrieben. Eventuell sind weitere Anpassungen in der App notwendig, um die Einrichtung abzuschließen.
Es gibt auch Möglichkeiten, unsere mobile Wallbox go-e Charger Gemini flex 2.0 steuerbar zu machen. Diese findest du im PDF “§ 14a EnWG Konformität”.
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Was bedeutet §14a EnWG für Wallbox-Besitzer?
Mit §14a EnWG werden sowohl Pflichten als auch Vorteile für Wallbox-Besitzer eingeführt. Die Regelung gilt in erster Linie für Wallboxen mit einer Leistung von 4,2 kW oder mehr, was die meisten privaten Ladestationen (typischerweise 11 kW oder 22 kW) abdeckt.
Die wichtigsten Punkte, die eingeführt werden, sind die folgenden:
Wallboxen, die im Jahr 2024 oder später in Betrieb genommen werden, müssen vom Netzbetreiber steuerbar sein. Ältere Wallboxen (die vor 2024 installiert wurden) mit steuerbarem Verbrauch haben geschützte Rechte.
Bei Netzüberlastung kann die Ladeleistung auf ein Minimum von 4,2 kW reduziert werden, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
Als Gegenleistung für die Kontrollierbarkeit ihrer Wallbox erhalten die Eigentümer finanzielle Vorteile.
Was sind die Vorteile einer steuerbaren Wallbox?
Klar, niemand möchte, dass der Ladevorgang unterbrochen wird, und sei es auch nur für kurze Zeit. Jedoch bieten steuerbare Wallboxen einige Vorteile, die sie zu einer klugen Investition in die Zukunft machen.
Als Besitzer einer steuerbaren Wallbox kannst du eine pauschale jährliche Ermäßigung, prozentuale Einsparungen oder zeitbasierte Ermäßigungen für netzfreundliches Laden erhalten.
Du leistest einen Beitrag zu einer zuverlässigeren Stromversorgung und unterstützt die Energiewende.
Mit der Installation einer steuerbaren Wallbox erfüllst du nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern bereitest dich auch auf intelligentere Netzlösungen in den kommenden Jahren vor.
Was sind die Nachteile einer steuerbaren Wallbox?
Nichts auf der Welt ist perfekt, auch nicht die Vorschriften in Deutschland. Auch wenn der §14a EnWG viele positive Aspekte hat, muss man sich auch der Nachteile bewusst sein.
Die Ladeleistung kann in Zeiten hoher Auslastung reduziert werden, was die Ladezeiten verlängern kann.
Einige technische Aufrüstungen, wie ein Rundsteuerempfänger oder eine Steuereinheit, können zusätzliche Kosten verursachen (zwischen 100 und 600 €).
Welche Kompensationsmodelle gibt es?
Derzeit gibt es in Deutschland im Wesentlichen zwei Vergütungsmodelle für steuerbare Wallboxen. Du kannst entweder eine feste Ermäßigung der Netzentgelte erhalten, wodurch du etwa 110 bis 190 Euro pro Jahr sparst, oder von einer 60%igen Senkung der Verbrauchskosten profitieren, wofür ein separater Zähler erforderlich ist.
Ab April 2025 wird auch ein zeitvariables Netzentgelt verfügbar sein, mit dem du in den Schwachlastzeiten, wenn das Netz weniger ausgelastet ist, noch günstiger laden können.
Erfahre mehr dazu in unserem Blog Artikel zum Thema “§14a des EnWG”.
Wie viel kostet eine steuerbare Wallbox?
Eine steuerbare Wallbox kostet zwischen 500 € und 1600 € oder mehr. Der go-e Charger kostet je nach Modell und Ladeleistung zwischen 749 € und 1.149 €*.
Unter einer steuerbaren Wallbox versteht man in der Regel eine smarte Wallbox, die mit dem Internet verbunden werden kann und Funktionen wie PV-Überschussladung, Lastausgleich und mehr bietet.
* RPP
Zusammenfassung
Eine steuerbare Wallbox bedeutet, dass dein Netzbetreiber die Ladeleistung bei hohem Energiebedarf absenken kann, um Netzüberlastungen zu vermeiden.
In Deutschland müssen Wallboxen, die ab dem 1. Januar 2024 installiert werden, nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) steuerbar sein. Alle go-e Charger der Gemini Serie sowie der neue go-e Charger PRO entsprechen der neuen Regelung, d.h. ihre Ladeleistung kann entsprechend der dynamischen Netzbelastung angepasst werden.
- go-e Charger
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