Deutschland fördert Ladestationen für Unternehmen und Kommunen
Zuletzt aktualisiert: 26.08.2022 • Lesezeit: 2 Minuten
KfW-Zuschuss 441 / 439 für go-eCharger HOMEfix
Ab sofort können sich deutsche Unternehmen und Kommunen für jeden fabrikneu installierten go-eCharger HOMEfix 11 kW oder 22 kW maximal 900 Euro vom Staat zurückholen. Denn die stationäre Wallbox für Elektroautos von go-e befindet sich auf der Liste der förderfähigen Ladestationen von zwei neu aufgelegten Förderprogrammen der KfW. Unternehmen beantragen für Investitionen in die eigene Ladeinfrastruktur den Zuschuss 441. Kommunen lassen sich von der KfW beim Kauf von Ladestationen für Elektroautos über den Zuschuss 439 unterstützen. Der Förderantrag muss vor dem Kauf und der Installation des Chargers gestellt und bewilligt werden. Da die KfW nur stationäre Ladestationen bezuschusst, ist unsere mobil verwendbare Wallbox go-eCharger HOME+ leider nicht förderfähig.
Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen
Die KfW fördert im Rahmen beider Programme die Anschaffung und Installation von Ladestationen für Elektroautos, die nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeugflotte sowie der privaten Elektroautos der Beschäftigten verwendet werden dürfen. Im Rahmen der Förderung lassen sich auch sämtliche für die Installation erforderlichen Nebenarbeiten und ergänzende Systemprodukte abrechnen. Dazu gehört beispielsweise der Erwerb eines Energiemanagementsystems (z. B. zur Anbindung an die PV-Anlage) oder Batteriespeichers, der Elektroanschluss, eventuell erforderliche Erdarbeiten oder Modernisierungen der elektrischen Anlagen im Gebäude. Die Installation der Ladestation darf im Rahmen der Förderung nur an einem deutschen Standort erfolgen und muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden. Es ist zudem nachzuweisen, dass der verwendete Ladestrom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Außerdem ist jede durch die KfW geförderte Ladestation ab der Inbetriebnahme sechs Jahre zweckgebunden zu verwenden.
Weitere Details zum KfW-Förderprogramm für Unternehmen (Zuschuss 441)
Mit dem Zuschuss 441 unterstützt die KfW Unternehmen im Privatbesitz, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Einzelunternehmer sowie Freiberufler. Als Zuschuss werden 70 % der förderfähigen Gesamtkosten für einen oder mehrere Ladepunkte ausgezahlt (ein Ladepunkt entspricht einem go-eCharger). Allerdings sind als Gesamtkosten mindestens 1.285,71 Euro nachzuweisen. Nur wenn die gesammelten Rechnungen für den Kauf der Ladestation und deren Installation inklusive Zusatz- und Nebenleistungen diesen Mindestbetrag erreichen, zahlt die KfW pauschal 900 Euro aus (sofern die Förderung für genau einen Ladepunkt beantragt wurde). Nach Überschreiten dieser Schwelle werden für jede weitere Ladestation 70 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Maximalwert von 900 Euro pro Charger ausgezahlt. Die KfW überweist pro Unternehmensstandort maximal 45.000 Euro als Zuschuss, was 50 geförderten Ladestationen entspricht.
Vom Förderantrag bis zur Auszahlung des KfW-Zuschusses 441
- Sie müssen den KfW-Zuschuss für Unternehmen vor Bestellung beziehungsweise Erwerb der Ladestation beantragen. Dafür ist es nicht erforderlich, ein Angebot vom Verkäufer oder Installateur einzuholen.
- Ein positiver Bescheid der KfW ist für Sie der Startschuss zum Kaufen der gewünschten Ladestation für Elektroautos.
- Nach der Installation und Inbetriebnahme des go-eChargers registrieren Sie diesen über die Online-Plattform OBELIS der NOW GmbH. Die dabei generierte Reporting ID benötigen Sie für die Auszahlung der Förderung durch die KfW.
- Anschließend beantragen Sie im KfW-Zuschussportal die Auszahlung der KfW-Förderung. Dabei müssen Sie die ordnungsgemäße Realisierung des Kaufs und der Installation der Ladestation bestätigen, die von der NOW GmbH erhaltene Reporting-ID eintragen und alle Rechnungen sowie Nachweise des Vorhabens hochladen. Allerdings können Sie diese laut KfW voraussichtlich erst Ende Februar 2022 einreichen.
Weitere Details zum KfW-Förderprogramm für Kommunen (Zuschuss 439)
Den Zuschuss 439 können Kommunen, Landkreise und Städte sowie deren rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe beantragen. Auch kommunale Zweckverbände sind antragsberechtigt. Allerdings muss die Förderung für mindestens 10 Ladestationen beantragt werden, was einem Zuschussbetrag von 9.000 Euro entspricht. Sollte der eigene Bedarf einer Kommune geringer sein, kann sie sich mit anderen Antragsberechtigen zusammenschließen und einen gemeinsamen Antrag für 10 Ladestationen einreichen. Die Gesamtkosten des Vorhabens, also der Kauf der Ladestationen zuzüglich erforderlicher Nebenarbeiten müssen für 10 Ladestationen mindestens 12.857,14 Euro erreichen. Nach Überschreiten dieses Betrages zahlt die KfW für jede weitere Ladestation 70 % der förderfähigen Kosten aus, allerdings maximal 900 Euro pro Wallbox. Auch für den Zuschuss 439 gilt, dass der Antrag vor dem Kauf und der Installation der Ladestationen zu stellen ist.
Die KfW bewilligt Förderanträge nur im Rahmen des durch das deutsche Verkehrsministerium bereitgestellte Budget. Dieses beträgt beim KfW-Zuschuss 441 etwa 300 Mio. Euro. Weitere Informationen zum förderfähigen go-eCharger HOMEfix finden Sie hier.